Arbeitsgemeinschaft für Hypnosetherapie und Psychotherapie e. V. Bundesverband Sitz Köln Die Arbeitsgemeinschaft für Hypnosetherapie und Psychotherapie AHPsy e.V. Sitz Köln ist einer der ältesten Berufsfachverbände für Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten, welche schwerpunktmäßig mit der klinisch-medizinischen Hypnosetherap ... | Arbeitsgemeinschaft für Hypnosetherapie und Psychotherapie e. V. Bundesverband Sitz Köln | .: Site powered by Branchen - Domain - DE der kostenlose Eintrag Service:.
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Arbeitsgemeinschaft für Hypnosetherapie und Psychotherapie e. V. Bundesverband Sitz Köln

Johannes Müller Str. 14  •  Köln  •  50735
Telefon: 0221 76 95 95  •  Telefax: 0221 76 95 95
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Die Arbeitsgemeinschaft für Hypnosetherapie und Psychotherapie AHPsy e.V. Sitz Köln ist einer der ältesten Berufsfachverbände für Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten, welche schwerpunktmäßig mit der klinisch-medizinischen Hypnosetherapie zum Wohle ihrer Patienten arbeiten. Der Berufsfachverband bietet eine ständige kontinuierliche Fachfortbildung für seine Mitglieder an. Zusätzlich wird einmal jährlich ein nationaler bzw. internationaler Kongress durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk legt die AHPsy e.V. auf den regen fachlichen Austausch auf internationaler Ebene. Für Print und elektronische Medien ist die AHPsy e.V. ein verläßlicher Ansprechpartner zu allen Fragen der praktisch angewandten und wissenschaftlichen klinisch-medizinischen Hypnosetherapie. Den Patienten steht die AHPsy zur Telefonsprechstundenzeit von montags bis freitags von 09.00 bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Arbeitsgemeinschaft für Hypnose- therapie und Psychotherapie e.V. Gründungsjahr 1982 Anschrift Johannes-Müller-Str. 14 50735 Köln-Riehl Tel 02 21 - 76 95 95

Zusatzinfos
Die Behandlungskosten liegen in der Bundesrepublik Deutschland zwischen ca. 70 und 150 EURO pro Sitzung. Sie sollten genauso wie der Behandlungserfolg vor Beginn der Therapie erklärt werden. Eine Aussage über Dauer und Kosten einer Behandlung kann verbinlich erst nach einer Erstuntersuchung Erstellung der Diagnose erfolgen In der Regel werden die Heilbehandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen Ausnahmen sind in der Einzelfallbeurteilung und bei Einzelfallregelungen möglich . Bei den privaten Krankenkassen werden die Kosten nur auf vorherigen Antrag entsprechend den jeweiligen Versicherungsbedingungen übernommen. Gleiches gilt für Beihilfestellen. Die finanzielle Erstellung Ihrer Heilbehandlungskosten klären Sie bitte selber mit Ihrer jeweiligen Versicherung. Das Finanzamt erkennt die Kosten der Hypnosetherapie als außergewöhnliche Belastung an. Sie können diese Kosten von Ihrem individuell zu versteuernden Einkommen abziehen und zahlen somit ggf. weniger Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die

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